Was ist eigentlich ein Flucht- und Rettungsplan?

Anhand von Flucht- und Rettungsplänen können sich Personen über Rettungswege und mögliche Einrichtungen zur Gefahrenabwehr (z.B. Feuerlöscher, Wandhydranten, etc.), Brandmelder und Erste Hilfe informieren. Nutzer können sich so im Vorfeld einen Überblick über die sicherheitsrelevanten Einrichtungen verschaffen. Im Brandfall können nächstmögliche Fluchtwege gefunden werden. Der Flucht und Rettungsplan zeigt immer den aktuellen Standort sowie die in der nähe vorhandenen Feuerlöscher, Notausgänge, Brandmelder und ähnlichen Einrichtung zur Brandbekämpfung.

Flucht- und Rettungspläne sind besonders in Gebäuden wichtig, in denen sich Personen, die nicht ortskundig sind, dauerhaft oder vorübergehend aufhalten. Dies sind z.B. Krankenhäuser, Hotels, Versammlungsstätten, Kaufhäuser und Verwaltungsgebäude, etc.

Wie viele Flucht- und Rettungswegpläne werden benötigt?

Die Anzahl der erforderlichen Flucht- und Rettungspläne richtet sich nach Größe und Komplexität des Gebäudes.
Für die Flucht- und Rettungspläne sind Anbringungsorte zu wählen, an denen sich Personen länger aufhalten, verweilen oder informieren. Das sind z.B.:

  •     in der Nähe von Treppen und Aufzügen
  •     im Eingangsbereich
  •     im Zugangsbereich zu einzelnen Geschossen
  •     in Versammlungsräumen, z.B. Speisesaal, Gemeinschaftsküchen, Umkleiden…
  •     Zimmerpläne z.B. in jedem Hotelzimmern

Wann müssen Flucht- und Rettungswegpläne aktualisiert werden?

Flucht- und Rettungspläne müssen immer auf dem aktuellen Stand sein. Das bedeutet, jede bauliche Veränderung muss eingearbeitet werden. Auch Änderungen an den brandschutztechnischen Einrichtungen ( Standort Feuerlöscher) müssen zeitnah in die Pläne aufgenommen werden. Dies hat zur Folge, dass Flucht- und Rettungspläne in gewissen Zeitabständen überprüft und aktualisiert werden müssen. Die Zeitabstände muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich festlegen.

Welche zusätzlichen Informationen sind auf einem Flucht- und Rettungsplan abgebildet?

Die „Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen“ sind in jedem Flucht- und Rettungsplan als zusätzliche Information anzugeben. Diese können auch auf einem separaten Aushang in der Nähe dargestellt werden. Die verwendeten Symbole und Texte sind individuell an das Gebäude anzupassen. Diese Informationen werden auch Brandschutzordnung Teil A genannt und richten sich an alle Besucher des Gebäudes.