Bestuhlungspläne zeigen (wie der Name schon erahnen lässt) Bestuhlungspläne inkl. Plätze für Rollstuhlfahrer, Bühnen oder Vortragsflächen. Dabei werden die Bestuhlungspläne auf verschiedene Veranstaltungen im Objekt angepasst. Ebenso festgehalten werden hier die Anzahl und Breite der Notausgänge sowie den Verlauf der Rettungswege.
Woher weiß ich, ob ich einen Bestuhlungsplan benötige? Bestuhlungspläne sind für alle Versammlungsstätten, die der sog. Versammlungsstätte des jeweiligen Bundesland unterliegen. Hierzu zählen Konferenzgebäude, Sportstätten, Kinos, Theater und vieles mehr. Generell ist eine Versammlungsstätte ein Gebäude mit Veranstaltungsräumen, das mehr als 200 Personen fassen.
Zu beachten ist: Für die Erstellung von Bestuhlungsplänen ist der Betreiber bzw. Veranstalter verantwortlich. Nach der Erstellung werden die Bestuhlungspläne mit den einzelnen Varianten den Behörden zur Genehmigung vorgelegt, wobei die Anzahl der genehmigten Besucherplätze nicht überschritten werden darf. Auch darf die genehmigte Anordnung der Besucherplätze nicht verändert werden.
