Das Brandschutzkonzept dient sowohl bei Neubauten, aber auch bei Umbaumaßnahmen/ Umnutzungen von Bestandsbauten dazu, die bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen für ein Bauvorhaben festzulegen, die erforderlich sind, um die Schutzziele des Brandschutzes zu erfüllen.Für Sonderbauten werden Brandschutzkonzepte von der Bauaufsicht gefordert und sind Teil der Baugenehmigung. Die Vorgaben eines Brandschutzkonzeptes müssen somit zwingend ausgeführt werden.
Das Brandschutzkonzept kann jedoch seine Gültigkeit verlieren: Beispielsweise bei Nutzungsänderungen und / oder baulichen Veränderungen, die einer Baugenehmigung bedürfen.In diesem Fall muss das Konzept fortgeschrieben werden.
Brauche ich für mein Haus ein Brandschutzkonzept?
Im klassischen Wohnungsbau ist die Forderung nach einem Brandschutzkonzept durch die Bauaufsichtsbehörde eher ungewöhnlich. Sie beruht dann auf der Tatsache, dass die Planung des Architekten Sonderlösungen erforderlich macht, um das Schutzziel der Nicht-Gefährdung von öffentlicher Sicherheit, Leben und Gesundheit zu erreichen.
Was beinhaltet ein Brandschutzkonzept?
Neben den allgemeinen Angaben zum Bauvorhaben enthält ein Brandschutzkonzept Informationen zum vorbeugenden Brandschutz, unterteilt in
- die baulichen,
- die anlagentechnischen und
- die organisatorischen
Brandschutzmaßnahmen. Ebenso finden sich dort Informationen zum abwehrenden Brandschutz wieder.
Alle im Konzept benannten Forderungen dienen dazu, „der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen“ (Quelle: MBO §14).Forderungen von Sachversicherern, die teilweise erheblich von den baurechtlichen Forderungen abweichen, können auf Wunsch des Bauherrn ebenfalls eingebunden werden.
Ein Brandschutzkonzept besteht immer aus einem Textteil und einer Visualisierung, auch Brandschutzpläne genannt.
Struktur eines Brandschutzkonzeptes
Für die inhaltliche Gliederung eines Brandschutzkonzeptes gibt es keine einheitlichen Vorgaben, jede/r Ersteller/in hat seine eigene Vorlage. Es müssen aber immer zu allen o. g. Punkten (einschließlich diverser Unterpunkte) Angaben gemacht werden. Als Leitfaden kann die Richtlinie der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes: vfdb 01/01herangezogen werden.
