Ein Brandschutzbeauftragter wird vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt, um den betrieblichen Brandschutz im Unternehmen wahrzunehmen. Er unterstützt damit den Brandschutz-Verantwortlichen des Betriebes (also den Arbeitgeber/Unternehmer) als zentraler Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Brandschutz im Betrieb. Diese Aufgabe kann durch einen eigenen Mitarbeiter (mit geeigneter Ausbildung) oder durch einen externen Brandschutzbeauftragten erfüllt werden.
Ab wann brauche ich einen Brandschutzbeauftragten?
Die Beauftragung ergeben sich aus den Rechtsvorschriften der einzelnen Bundesländer wie bspw. dem Arbeitsschutzgesetz oder Bauordnungsrecht, aber auch durch Versicherung. Oftmals werden diese auch zusätzlich durch die Baugenehmigungsbehörde oder sind in genehmigten Brandschutzkonzepten vorgesehen.
Wer eignet sich für einen Brandschutzbeauftragten?
Der Brandschutzbeauftragte sollte sowohl fachlich als auch persönlich geeignet sein. Grundsätzlich sollte eine fundierte Ausbildung vorhanden sein. Ohne Lehrgang können nur Personen bestellt werden, die:
– ein geeignetes Studium aufweisen (Fachrichtung Brandschutz)
– über eine Ausbildung im gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst verfügen
– über eine Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst verfügen (unter bestimmten Voraussetzungen)
❗Ich habe die Erfahrung gemacht: Viele verwechseln den Begriff des Sachverständigen für Brandschutz mit dem Begriff des Brandschutzbeauftragten. 👉Wo liegt der Unterschied?
In der Regel verfassen die Sachverständigen das Brandschutzkonzept während die Brandschutzbeauftragen bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes im Betrieb mitwirken.

Ein Kommentar zu “Wann benötige ich einen Brandschutzbeauftragter?”
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