Der 2. Rettungsweg

Mit den Rettungswegen sollen zwei in der Bauordnung definierte Schutzziele zum Brandschutz erreicht werden:
1. im Brandfall die Rettung von Menschen und Tieren
2. wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen
Der Begriff der Rettung beinhaltet aber auch die Selbsthilfe (Flucht).

Aufgrund dieser Schutzzieldefinition stellt die Bauordnung Anforderungen an die Anzahl und die Beschaffenheit der Wege aus einem Gebäude ins Freie, eben die Rettungswege. Gleichzeitig stellen diese sichere Ausgänge auch sichere Zugänge dar, die die Feuerwehr für wirksame Löscharbeiten benötigt. Aus diesem Grund gibt es auch Anforderungen an die Rettungswege bezüglich Anzahl und Beschaffenheit.

Bei der Planung der Rettungswege muss neben dem ersten baulichen Rettungsweg auch ein zweiter Rettungsweg vorhanden sein. Grundsätzlich lassen die Landesbauordnungen beim zweiten Rettungsweg anstatt einer baulichen Lösung auch die Ausbildung einer durch die Feuerwehr anleiterbaren Stelle zu.

Ist ein 2. Rettungsweg auch im privaten Wohnungsbau zwingend notwendig? Wenn z.B. der Dachboden ausgebaut wird und dort ein Aufenthaltsraum entsteht?“

Der erste Rettungsweg wird IMMER baulich sicher gestellt, sprich der Bewohner kann sich über die Treppe ins Freie retten. Im privaten Wohnungsbau ist selten ein zweiter baulicher Rettungsweg (also noch eine Treppe) vorhanden. Aber was ist, wenn Flur und Tür durch Feuer und Rauch versperrt sind? Es MUSS ein zweiter Rettungsweg da sein, den auch die Feuerwehr zur Brandbekämpfung nutzen kann…

Alternativ kann der Einstieg über die Feuerwehrleiter auf dem zweiten Rettungsweg erfolgen. Die Bewohner werden dann über eine Feuerwehrleiter evakuiert.

Welche Häuser brauchen einen 2. RW?
Dies ist in den Landesbauordnungen geregelt und daher regional unterschiedlich. Laut Bauordnung MUSS jedes Gebäude, das über Aufenthaltsräume verfügt, mehr als nur einen Rettungsweg haben (wenn nicht ein Sicherheitstreppenraum vorhanden ist). Das trifft also auch auf Einfamilienhäuser zu.

Muss es eine Treppe oder Leiter sein?
In Ein- oder Zweifamilienhäusern, aber auch in Mehrfamilienhäusern werden in der Regel Fenster, Dachfenster oder Balkone als zweite Rettungswege geplant. Bei größeren Gebäuden werden auch Außentreppen geplant.

Die Einschränkungen des 2. Rettungsweges

Grundsätzlich lassen die Landesbauordnungen beim zweiten Rettungsweg anstatt einer baulichen Lösung auch die Ausbildung einer durch die Feuerwehr anleiterbaren Stelle zu. Hier gibt es aber einige Einschränkungen:

1. Die Gebäudehöhe

Der Gesetzgeber stützt sich auf 2 Leitertypen der Feuerwehren:

  • Die 4-teilige Steckleiter
  • Die Drehleiter (bzw. Hubrettungsfahrzeug)

Diese Leitern können jeweils nur eine bestimmte Höhe des Gebäudes abdecken (nicht identisch mit der Gebäudeklasse!). TIPP: Gebäudehöhen mit Feuerwehr abklären ( Einsatzmittel der örtlichen FW entscheidend. Kann eine Drehleiter zur Verfügung gestellt werden?)


2. Der Zugang zum Gebäude

Basis für die Planung der direkten Zugänge ist die im jew. Bundesland eingeführte technische Regel, z.B. Muster-Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr.

TIPP: Bauordnungen gehen von einer DIREKTEN Anleitermöglichkeit aus. Zwischenebenen (wie niedrige Dächer) bedarf immer einer Abstimmung


3. Die Fenstergröße

Fenster die Bestandteil eines 2. Rettungsweges sind müssen im Lichten folgende Maße aufweisen: 0,90m x 1,20m (nicht höher als 1,20m über Fußbodenoberkante angeordnet)

TIPP: Hier handelt es sich um lichte Fertigmaße

Achtung: Bayern hat andere Fenstergrößen laut Bauordnung: 0,60m x 1,00m


4. Der Dachraum

Liegen Fenster zum Anleitern in Dachschrägen oder Dachaufbauten, so darf die Unterkante oder ein davor liegender Austritt von der Traufkante horizontal gemessen nicht mehr als 1m entfernt sein.

TIPP: Maximalabstand zwischen Traufe und Fenster in der Dachschräge einhalten


5. Die Nutzung

Die Rettung über Leitern ist begrenzt:

  • erhebliche Zeitspanne , bis Personen über Leitern in Sicherheit sind
  • bestimmte Personengruppen können nur schwer oder zeitlich verzögert gerettet werden

TIPP: Bereits bei der Planung mit Nutzung , Personengruppe und Ausstattung der Feuerwehr beschäftigen! Besteht Bedenken hinsichtlich der Rettung über Leitern?


6. Die Feuerwehrflächen

Für das Anleitern sind entsprechende Flächen und Zugänge bzw. Zufahrten erforderlich. Dies ist abhängig von der Ausstattung der Feuerwehr. (Hubrettungsfahrzeug oder tragbare Leiter)

TIPP: Lage der Fenster abhängig von Einsatz der Leitern. Rechtsgrundlage des jew. Bundeslandes beachten.

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