Wann benötige ich einen Brandschutzbeauftragter?

Ein Brandschutzbeauftragter wird vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt, um den betrieblichen Brandschutz im Unternehmen wahrzunehmen. Er unterstützt damit den Brandschutz-Verantwortlichen des Betriebes (also den Arbeitgeber/Unternehmer) als zentraler Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Brandschutz im Betrieb. Diese Aufgabe kann durch einen eigenen Mitarbeiter (mit geeigneter Ausbildung) oder durch einen externen Brandschutzbeauftragten erfüllt werden.

Ab wann brauche ich einen Brandschutzbeauftragten?
Die Beauftragung ergeben sich aus den Rechtsvorschriften der einzelnen Bundesländer wie bspw. dem Arbeitsschutzgesetz oder Bauordnungsrecht, aber auch durch Versicherung. Oftmals werden diese auch zusätzlich durch die Baugenehmigungsbehörde oder sind in genehmigten Brandschutzkonzepten vorgesehen.

Wer eignet sich für einen Brandschutzbeauftragten?
Der Brandschutzbeauftragte sollte sowohl fachlich als auch persönlich geeignet sein. Grundsätzlich sollte eine fundierte Ausbildung vorhanden sein. Ohne Lehrgang können nur Personen bestellt werden, die:
– ein geeignetes Studium aufweisen (Fachrichtung Brandschutz)
– über eine Ausbildung im gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst verfügen
– über eine Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst verfügen (unter bestimmten Voraussetzungen)

❗Ich habe die Erfahrung gemacht: Viele verwechseln den Begriff des Sachverständigen für Brandschutz mit dem Begriff des Brandschutzbeauftragten. 👉Wo liegt der Unterschied?
In der Regel verfassen die Sachverständigen das Brandschutzkonzept während die Brandschutzbeauftragen bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes im Betrieb mitwirken.

Was ist eine Brandschutztür?

Brandschutztüren und Rauchschutztüren haben die Funktion, den Übergang von Feuer und Rauch von einem in den anderen Bereich zu unterbinden. Brandschutztüren gibt es üblicherweise in unterschiedlichen Feuerwiderstandfähigkeiten:

  • 30 Minuten (T30)
  • 60 Minuten (T60)
  • 90 Minuten (T90)
  • 120 Minuten (T120)
  • 180 Minuten (T180)

Die 30-minütige Variante ( sog. „T-30“) ist die häufigste. Dies bedeutet, dass die Tür den Raumabschluss und somit das Nicht-Übertragen von Feuer für mindestens 30 Minuten gewährleistet. Nach dieser Zeit muss sich die Tür aber immer noch öffnen lassen.

Es gibt folgende Arten von Brandschutzüren:

Feuerhemmende Tür= T30
Hochfeuerhemmende Tür= T60
Feuerbeständige Tür = T90

Ein Feuerschutzabschluss ist nicht zwangsläufig rauchdicht und eine rauchdichte Tür muss nicht zwangsläufig die Anforderungen an den Feuerwiderstand erfüllen. Besitzt die Tür zusätzlich eine Rauchschutzfunktion wird diese Türe kurz als „T30-RS“ Tür bezeichnet. Um die Rauchdichtigkeit gewährleisten zu können, besitzt die Brandschutztür eine allseitig umlaufende Dichtung, die den Durchtritt von kaltem und heißem Rauch (bis ca. 200°C) im eingebauten und geschlossen Zustand verhindert. So soll die Rettungsfähigkeit von Mensch und Tier im Brandfall gewährleistet werden, ohne dass Feuer und Rauch die Fluchtmöglichkeit verhindern. 

Wie erkennt man eine Brandschutztür?

Eine Brandschutztür muss immer bauaufsichtlich zugelassen sein. Diese Zulassung erteilt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt). Die Zulassung wird für 5 Jahre erteilt und kann auf Antrag verlängert werden. Die Tür darf nicht mehr eingebaut werden, wenn die Zulassung erloschen ist.

Achtung: Wurde die Tür vor Ablauf der Zulassung eingebaut und der Übereinstimmungsnachweis der Firma (welche die Tür montiert hat) wurde vom Betreiber aufbewahrt, darf die Tür weiterhin als Brandschutztür betrieben werden. Eine Brandschutztür ist durch ein Schild auf der Tür gekennzeichnet. Auf diesem Schild ist die Zulassungsnummer, der Hersteller und das Herstellungsjahr eingeprägt. Fehlt dieses Schild/ Kennzeichnung  oder wird entfernt, so erlischt die Zulassung für den Feuerschutzabschluss. Eine Brandschutztür erkennt man an folgenden Bestandteilen:

  • Zulassungsbescheid (DibT)
  • Zulassungsschild am Türblatt
  • Wartungsanleitung
  • Übereinstimmungserklärung des Errichters (Montagefirma)

Auch andere Türen, wie Rauchschutztüren erfordern ebenfalls ein Zulassungsschild auf dem Türblatt (Schanierseite) sowie ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfungszeugnis einer anerkannten Prüfstelle. Alle Türen bilden immer eine Einheit als Bauelement bestehend aus Türblatt, Türfutter, sowie Beschlägen. Hierbei kommen unterschiedliche Materialien zum Einsatz. Die gebräuchlichsten Materialien für Türen sind Stahl, Aluminium und Holz. Es gibt auch Mischkonstruktionen dieser Materialien. Diese verbauten Materialien werden in bestimmte Baustoffklassen eingeteilt:

Nicht brennbar, schwer entflammbar, normal entflammbar, leicht entflammbar  

Wo benötige ich eine Brandschutztür?

Einfach ausgedrückt: Dort, wo es die Landesbauordnung bzw. die aktuellen Sonderbauvorschriften verlangen. Da in der Bundesrepublik Deutschland jedes Bundesland seine eigenen Landesbauordnungen hat, immer in der jeweiligen Landesbauordnung nachsehen! In der Regel werden Brandschutztüren typischerweise an folgenden Stellen in Gebäuden verbaut:

  • In langen Fluren
  • Treppenhäuser
  • Notausgänge
  • An Fluchtwegen

Wie sieht die Realität aus?

Bei Betriebs- oder Objektbegehungen sieht die Realität meist anders aus. Aus Unwissenheit oder auch aus Gründen von Betriebsabläufen werden die Türen meist mit einem Keil dauerhaft offen gehalten. Viele werden sich jetzt fragen:

„Wo liegt da das Problem?„

Diese Türen können ihre Funktionen nur erfüllen ,wenn sie im Brandfall auch geschlossen sind! Wenn die Türen jedoch durch einen Keil dauerhaft offen gehalten werden, kann die Tür ihre Funktion im Brandfall nicht mehr erfüllen. Im Brandfall wird so durch eintretendes Feuer und Rauch eine Flucht erschwert, wenn nicht sogar verhindert.

Wer die Brandschutztür aufgrund von Betriebsabläufen offen halten muss, kann diese über eine zugelassene Feststellanlage offenhalten. Diese können individuell über Brandmelder gesteuert werden und so schließt sich die Tür im Brandfall automatisch, sie ist also selbstschließend. 

Was ist noch zu beachten?

Wer solche Sicherheitseinrichtungen manipuliert, macht sich nach §145 StGB (Strafgesetzbuch) strafbar – auch wenn es nicht brennt!  

Das Brandschutzkonzept

Das Brandschutzkonzept dient sowohl bei Neubauten, aber auch bei Umbaumaßnahmen/ Umnutzungen von Bestandsbauten dazu, die bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen für ein Bauvorhaben festzulegen, die erforderlich sind, um die Schutzziele des Brandschutzes zu erfüllen.Für Sonderbauten werden Brandschutzkonzepte von der Bauaufsicht gefordert und sind Teil der Baugenehmigung. Die Vorgaben eines Brandschutzkonzeptes müssen somit zwingend ausgeführt werden.

Das Brandschutzkonzept kann jedoch seine Gültigkeit verlieren: Beispielsweise bei Nutzungsänderungen und / oder baulichen Veränderungen, die einer Baugenehmigung bedürfen.In diesem Fall muss das Konzept fortgeschrieben werden.

Brauche ich für mein Haus ein Brandschutzkonzept?

Im klassischen Wohnungsbau ist die Forderung nach einem Brandschutzkonzept durch die Bauaufsichtsbehörde eher ungewöhnlich. Sie beruht dann auf der Tatsache, dass die Planung des Architekten Sonderlösungen erforderlich macht, um das Schutzziel der Nicht-Gefährdung von öffentlicher Sicherheit, Leben und Gesundheit zu erreichen.

Was beinhaltet ein Brandschutzkonzept?

Neben den allgemeinen Angaben zum Bauvorhaben enthält ein Brandschutzkonzept Informationen zum vorbeugenden Brandschutz, unterteilt in

  1. die baulichen, 
  2. die anlagentechnischen und 
  3. die organisatorischen

Brandschutzmaßnahmen. Ebenso finden sich dort Informationen zum abwehrenden Brandschutz wieder.

Alle im Konzept benannten Forderungen dienen dazu, „der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen“ (Quelle: MBO §14).Forderungen von Sachversicherern, die teilweise erheblich von den baurechtlichen Forderungen abweichen, können auf Wunsch des Bauherrn ebenfalls eingebunden werden.

Ein Brandschutzkonzept besteht immer aus einem Textteil und einer Visualisierung, auch Brandschutzpläne genannt.

Struktur eines Brandschutzkonzeptes

Für die inhaltliche Gliederung eines Brandschutzkonzeptes gibt es keine einheitlichen Vorgaben, jede/r Ersteller/in hat seine eigene Vorlage. Es müssen aber immer zu allen o. g. Punkten (einschließlich diverser Unterpunkte) Angaben gemacht werden. Als Leitfaden kann die Richtlinie der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes: vfdb 01/01herangezogen werden.

Wofür wird ein Bestuhlungsplan benötigt?

Bestuhlungspläne zeigen (wie der Name schon erahnen lässt) Bestuhlungspläne inkl. Plätze für Rollstuhlfahrer, Bühnen oder Vortragsflächen. Dabei werden die Bestuhlungspläne auf verschiedene Veranstaltungen im Objekt angepasst. Ebenso festgehalten werden hier die Anzahl und Breite der Notausgänge sowie den Verlauf der Rettungswege.

Woher weiß ich, ob ich einen Bestuhlungsplan benötige? Bestuhlungspläne sind für alle Versammlungsstätten, die der sog. Versammlungsstätte des jeweiligen Bundesland unterliegen. Hierzu zählen Konferenzgebäude, Sportstätten, Kinos, Theater und vieles mehr. Generell ist eine Versammlungsstätte ein Gebäude mit Veranstaltungsräumen, das mehr als 200 Personen fassen.

Zu beachten ist: Für die Erstellung von Bestuhlungsplänen ist der Betreiber bzw. Veranstalter verantwortlich. Nach der Erstellung werden die Bestuhlungspläne mit den einzelnen Varianten den Behörden zur Genehmigung vorgelegt, wobei die Anzahl der genehmigten Besucherplätze nicht überschritten werden darf. Auch darf die genehmigte Anordnung der Besucherplätze nicht verändert werden.

Notruf absetzen-Gewusst wie ?

Das Thema Notruf ist nicht umsonst eines der relevantesten Unterrichtsmodule in der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung. Viele Menschen wissen auch im Erwachsenenalter nicht, welche Nummer sie bei einem Notfall wählen sollen.Viele Feuerwehren sehen deshalb folgende Unterrichtsmodule in der Ausführung von Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung als sehr relevant an:

  • Verhalten im Brandfall
  • Notruf
  • Aufgaben der Feuerwehr

Was mache ich bei einem Notfall?

  1. Ich wähle die 112
  2. Ich merke mir die folgende fünf „W“ die von der Leitstelle abgefragt werden:
  • Wo ist etwas passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Verletzte gibt es?
  • Wer meldet den Notfall?
  • Warten Sie auf mögliche Rückfragen

Was muss ich sonst noch wissen?

Nur wenn Sie als Erwachsene diese Regeln verinnerlicht haben, können Sie diese an ihre Kinder weitergeben. Auch ihre Kinder können Leben retten!

Ein weiteres Aufklärungsthema für Kinder ist der Missbrauch des Notruf. Dieser kann für Eltern sehr teuer werden. In der Zeit, in der sich die Leitstelle mit unnötigen Anrufen beschäftigen muss, wartet womöglich eine andere Person gerade auf Hilfe…

Die Feuerwehrzufahrt- Parkplatz ?

„Ist gerade kein Parkplatz frei, stelle ich mich kurz hier hin. Ich muss ja nur kurz in den Supermarkt um die Ecke…“

Dieses Verhalten geschieht oftmals aus Versehen, oftmals aber auch aus Gleichgültigkeit. Doch oftmals wird hierbei der Verkehr gestört und eintreffende Rettungskräfte bei ihrer Arbeit gehindert. 

Was ist eine Feuerwehrzufahrt? Das sind speziell für Feuerwehr und Rettungskräfte reservierte Flächen vor Gebäuden, Objekten Grundstücken. Diese Reservierung soll den Einsatzkräften ein schnelles und problemloses Handeln im Notfall ermöglichen.

Herrscht vor einer Feuerwehrzufahrt Parkverbot? Vor einer Feuerwehrzufahrt herrscht generelles Halteverbot, hier ist das Parkverbot mit inbegriffen. Dies ist von Nöten, da die Einsatzkräfte im Notfall nur Minuten bleiben.

Was kostet das Parken und Halten vor oder in einer Feuerwehrzufahrt? Die zu entrichten Gebühr hängt davon ab, ob Sie die das Fahrzeug nur kurzfristig abgestellt haben und von Ordnungsamt kontrolliert werden, oder ob Sie damit tatsächlich Einsatzkräfte behindert haben. Zudem können Sie auch noch abgeschleppt werden.

FAZIT: Wenn Sie beim Parken darauf achten, ob Sie sich an einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt befinden, können Sie sich ggf. weitere Maßnahmen und entstehende Kosten sparen. Außerdem gewährleisten Sie ein sicheren und schnellen Einsatz.

Was ist eigentlich ein Flucht- und Rettungsplan?

Anhand von Flucht- und Rettungsplänen können sich Personen über Rettungswege und mögliche Einrichtungen zur Gefahrenabwehr (z.B. Feuerlöscher, Wandhydranten, etc.), Brandmelder und Erste Hilfe informieren. Nutzer können sich so im Vorfeld einen Überblick über die sicherheitsrelevanten Einrichtungen verschaffen. Im Brandfall können nächstmögliche Fluchtwege gefunden werden. Der Flucht und Rettungsplan zeigt immer den aktuellen Standort sowie die in der nähe vorhandenen Feuerlöscher, Notausgänge, Brandmelder und ähnlichen Einrichtung zur Brandbekämpfung.

Flucht- und Rettungspläne sind besonders in Gebäuden wichtig, in denen sich Personen, die nicht ortskundig sind, dauerhaft oder vorübergehend aufhalten. Dies sind z.B. Krankenhäuser, Hotels, Versammlungsstätten, Kaufhäuser und Verwaltungsgebäude, etc.

Wie viele Flucht- und Rettungswegpläne werden benötigt?

Die Anzahl der erforderlichen Flucht- und Rettungspläne richtet sich nach Größe und Komplexität des Gebäudes.
Für die Flucht- und Rettungspläne sind Anbringungsorte zu wählen, an denen sich Personen länger aufhalten, verweilen oder informieren. Das sind z.B.:

  •     in der Nähe von Treppen und Aufzügen
  •     im Eingangsbereich
  •     im Zugangsbereich zu einzelnen Geschossen
  •     in Versammlungsräumen, z.B. Speisesaal, Gemeinschaftsküchen, Umkleiden…
  •     Zimmerpläne z.B. in jedem Hotelzimmern

Wann müssen Flucht- und Rettungswegpläne aktualisiert werden?

Flucht- und Rettungspläne müssen immer auf dem aktuellen Stand sein. Das bedeutet, jede bauliche Veränderung muss eingearbeitet werden. Auch Änderungen an den brandschutztechnischen Einrichtungen ( Standort Feuerlöscher) müssen zeitnah in die Pläne aufgenommen werden. Dies hat zur Folge, dass Flucht- und Rettungspläne in gewissen Zeitabständen überprüft und aktualisiert werden müssen. Die Zeitabstände muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich festlegen.

Welche zusätzlichen Informationen sind auf einem Flucht- und Rettungsplan abgebildet?

Die „Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen“ sind in jedem Flucht- und Rettungsplan als zusätzliche Information anzugeben. Diese können auch auf einem separaten Aushang in der Nähe dargestellt werden. Die verwendeten Symbole und Texte sind individuell an das Gebäude anzupassen. Diese Informationen werden auch Brandschutzordnung Teil A genannt und richten sich an alle Besucher des Gebäudes.

Wie bringe ich einen Rauchmelder richtig an?

In Deutschland gibt es eine Heimrauchmelderpflicht, die Wohnungen und Eigenheime betrifft. Grundsätzlich sind Rauchmelder in Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren anzubringen, die als Fluchtweg aus einem Aufenthaltsraum dienen. Je nach Bundesland gibt es noch weitere Auflagen. Die Vorschriften hierfür finden Sie in den jeweiligen Landesbauordnungen, die sich je nach Bundesland unterscheiden.

Hier eine Checkliste zur richtigen Anbringung der Melder in ihrem Zuhause:

Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist Bildschirmfoto-2021-04-18-um-13.12.15.png

Dabei dürfen noch solche Rauchmelder verbaut werden, die nach Produktnorm DIN EN 14604 getestet wurden.