Hervorgehoben

Was kostet eine Online-Brandschutz-Beratung?

Natürlich möchten Sie wissen, was Sie für eine Online-Beratung investieren dürfen. Deshalb folgt hier eine kurze Erläuterung der Kosten für Ihre individuelle Beratung und Lösungen. Die Kosten variieren je nach Aufwand und Umfang. Bitte sprechen Sie mich bei Fragen zu den Kosten jederzeit gerne an.

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Für Sie bedeutet dies, dass Ihnen bei einer Beratung 190-220 Euro (netto) Kosten entstehen.

Folgende Leistungen sind beinhaltet: 1. Ausführliches Gespräch von mind. 30 Min. in welchem ich mir einen gründlichen Überblick über Ihr Projekt und Fragen verschaffe und Ihnen einen guten Überblick über den Brandschutz allgemein und über die Lösungsvorschläge und Möglichkeiten in Ihrem Projekt aufzeige.

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt immer nach tatsächlichem Aufwand und orientiert sich an den tatsächlich erbrachten Leistungen. Eine Verpflichtung zur Einhaltung dieser Preise kann aus dieser Preisaufstellung nicht abgeleitet werden und gilt nur als Anhaltspunkt.

Änderungen, Fehler und Irrtümer bleiben vorbehalten.

Genaueres zum Ablauf der Online-Beratung finden Sie hier:

Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie uns gerne an. Der Termin findet so statt, als säßen wir uns persönlich gegenüber. Der Vorteil der Online-Beratung: Diese ist für Sie schneller und flexibler.

Eine solche Beratung ist sehr gut online möglich. Das Gespräch verläuft über Zoom, Sie brauchen keinerlei technische Vorkenntnisse.

Buchen Sie sich einfach Ihren Online-Termin. Sie finden den Terminkalender im Menü unter „Beratung für Architekt:innen„. Hier können Sie ganz einfach Ihren Wunschtermin aussuchen. Ich freue mich auf Sie!


Hervorgehoben

Wann benötige ich eine Brandschutzunterweisung?

Der Brandschutz gehört im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zu den grundlegenden Verpflichtungen des Arbeitgebers. Neben dem Aufbau einer Brandschutzorganisation in Form von Gefährdungsbeurteilungen ist die Brandschutzunterweisung ein wesentlicher Bestandteil der zu treffenden Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten.

Was gehört in eine Brandschutzunterweisung und was macht man überhaupt in der Brandschutzschulung?

Brandschutz ist ein enorm wichtiges Thema, um Menschenleben, Sachwerte und Umwelt zu schützen. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Beschäftigten im Brandschutz qualifizieren und Inhalte verständlich und praxisnah übermitteln. In der Brandschutzunterweisung lernen Ihre Mitarbeiter, wie sie Brandgefahren und Risiken rechtzeitig erkennen und mit richtigem Verhalten und Einsatz von Löschgeräten die Folgen eines Brandes mindern. Zu den wesentlichen Inhalten einer Brandschutzunterweisung gehören daher:

  • Aufgaben des Brandschutzes
  • Gesetzliche Bestimmungen zum Brandschutz
  • Kennzeichnungen im Brandschutz
  • Brandklassen und Feuerlöschgeräte
  • Brandrisiken im Unternehmen
  • Brandbekämpfung
  • Verhalten im Brandfall

Wie oft muss ich als Unternehmen eine Brandschutzunterweisung mit meinen Mitarbeitern durchführen?

Laut Arbeitsschutzgesetz § 12 sind Beschäftigte bei Eintritt in ein Unternehmen und danach regelmäßig in die Gefahren einzuweisen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit auftreten können. Was bedeutet das in der Praxis? Mindestens einmal pro Jahr müssen Sie als Arbeitgeber die Unterweisungen im Arbeitsschutz wiederholen. So hat es die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in den „Grundsätzen der Prävention“ (siehe § 4 DGUV-V 1) konkretisiert. Wenn in Ihrem Unternehmen allerdings ein besonderer Anlass wie ein Brandereignis oder ein Arbeitsunfall bei einem Brand vorliegt, ist eine Brandschutzunterweisung der Beschäftigten ebenfalls erforderlich.

Ist eine Brandschutzschulung meiner Mitarbeiter überhaupt Pflicht?

Ob Neueingestellte oder langjährige Beschäftigte in Ihrem Unternehmen – die jährliche Brandschutzschulung Ihrer Mitarbeiter ist für Sie als Arbeitgeber eine grundsätzliche rechtliche Verpflichtung. Die Pflicht ergibt sich aus den Rechtsquellen zur allgemeinen Arbeitsschutzunterweisung. Laut Arbeitsschutzgesetz § 12 sind Brandschutzunterweisungen ein grundsätzlicher Bestandteil von Arbeitsschutzunterweisungen und regelmäßig durchzuführen. Denn Brandgefahren gehören zu den grundsätzlichen Gefahren, die an einem Arbeitsplatz oder einer Arbeitsstätte auftreten können. Wichtig ist, dass Sie die Schulung der Mitarbeiter in einem Unterweisungsnachweis zum Thema Brandschutz entsprechend dokumentieren. Kommen Sie Ihrer Pflicht zur jährlichen Brandschutzschulung nicht nach, gehen Sie ein hohes rechtliches und finanzielles Risiko ein. Diesen Unterweisungsnachweis erhalten Ihre Mitarbeiter mit der Durchführung der Online-Brandschutzunterweisung.

Wer führt die gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzunterweisung durch?

Der Brandschutz liegt zwar in Ihrer Verantwortung als Arbeitgeber. Sie können und sollten sich jedoch bei der Brandschutzunterweisung Ihrer Mitarbeiter Unterstützung holen. Rechtlich gesehen – so regelt es das Arbeitsschutzgesetz § 12 und die DGUV 205-003 – kann die Brandschutzunterweisung von der zuständigen Führungskraft oder einem Brandschutzbeauftragten durchgeführt werden. Dabei können Sie einen externen Brandschutzbeauftragten einsetzen. Die Brandschutzbeauftragten verfügen über langjährige Erfahrung und branchenübergreifende Fachkenntnisse bei der Feuerwehr oder Werksfeuerwehr von Unternehmen. Auf dieser Grundlage erhalten Sie die Schulung und Beratung im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz zuverlässig und sicher.

Genaueres zum Ablauf der „Online-Brandschutzunterweisung“ finden Sie hier:

Eine Brandschutzunterweisung ist sehr gut online möglich. Sie benötigen für die Durchführung des Kurses ca. 1 Stunde. Jede/r Mitarbeiter/in kann dabei ein passendes Zeitfenster innerhalb 2 Monaten frei wählen. So sparen Sie nicht nur wichtige Arbeitszeit, sondern auch den Aufwand, einen gemeinsamen Termin zu finden, an dem wirklich alle Mitarbeiter/innen verfügbar sind.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhält Jede/r eine Teilnahmebescheinigung. Diese ist für 12 Monate gültig.

Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich gerne an. Ich unterstütze Sie gerne.

Buchen Sie sich einfach Ihre Online-Brandschutzunterweisung. Sie finden den Buchungsoptionen im Menue unter „Online-Kurse“ -Brandschutzunterweisung. Ich freue mich auf Sie!

Abweichung-ein Planungsfehler?

Eine Abweichung im Brandschutz ist nicht automatisch ein Planungsfehler. Problematisch wird sie dann, wenn sie zu spät erkannt, nicht ausreichend begründet oder nicht mit den richtigen Beteiligten abgestimmt wird.

Im Entwurf entstehen häufig Situationen, in denen sich architektonische Gestaltung, funktionale Anforderungen und bauordnungsrechtliche Vorgaben nicht ohne Weiteres miteinander vereinbaren lassen. Ein notwendiger Flur soll offener gestaltet werden, ein zweiter Rettungsweg lässt sich nur mit erheblichem Aufwand realisieren oder eine bestehendes Bauteil passt nicht zu den heutigen Anforderungen.

In solchen Fällen stellt sich die Frage: Muss der Entwurf geändert werden – oder ist eine Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Anforderungen möglich?

Genau hier lohnt es sich, den Brandschutz frühzeitig in die Planung einzubeziehen.

1. Was ist eine Abweichung im Brandschutz überhaupt?

Die Landesbauordnungen enthalten Anforderungen, die unter anderem der Sicherheit von Menschen im Brandfall dienen (=Schutzziele). Sie betreffen beispielsweise Rettungswege, notwendige Flure, Brandabschnitte, Bauteilanforderungen und die Zugänglichkeit für die Feuerwehr.

Kann eine konkrete Planung eine solche Anforderung nicht oder nicht vollständig erfüllen, kann eine Abweichung in Betracht kommen.

Wichtig ist dabei die Unterscheidung: Nicht jede Abweichung von einer technischen Regel ist automatisch eine bauordnungsrechtliche Abweichung. Je nachdem, welche Vorschrift betroffen ist, kann es sich beispielsweise um eine Abweichung von einer gesetzlichen Anforderung, eine Abweichung von einer Technischen Baubestimmung oder um eine Abweichung von einem genehmigten Brandschutzkonzept handeln. Die rechtlichen Voraussetzungen und das erforderliche Verfahren können unterschiedlich sein.

Eine Abweichung ist daher kein pauschaler Freibrief, sondern muss für den konkreten Sachverhalt geprüft werden.

2. Der häufigste Fehler: Abweichungen erst am Ende der Planung erkennen

Stell dir vor, du planst ein Bürogebäude. Die Grundrisse sind abgestimmt, die Flächen optimiert und die Erschließung steht. Erst bei der brandschutztechnischen Prüfung zeigt sich, dass die geplante Fluranordnung nicht den Anforderungen an notwendige Flure entspricht.

Plötzlich stehen mehrere Fragen im Raum:

  • Muss der Grundriss geändert werden?
  • Ist eine alternative Lösung möglich?
  • Welche Auswirkungen hat das auf Flächen, Kosten und Gestaltung?
  • Welche zusätzlichen Maßnahmen wären erforderlich?
  • Ist eine Abweichung rechtlich zulässig und genehmigungsfähig?

Was in einer frühen Entwurfsphase mit überschaubarem Aufwand hätte untersucht werden können, führt jetzt möglicherweise zu umfangreichen Umplanungen.

Deshalb gilt: Abweichungen sollten nicht erst im fertigen Brandschutzkonzept auftauchen. Sie gehören bereits in die Entwurfs- und Abstimmungsphase.

3. Drei typische Situationen aus der Architektur

Beispiel 1: Der notwendige Flur soll offen gestaltet werden

Du möchtest einen offenen Erschließungsbereich schaffen, der mehrere Büro- oder Aufenthaltsbereiche miteinander verbindet. Die vorgesehene Lösung erfüllt möglicherweise nicht alle Anforderungen an einen notwendigen Flur.

Das bedeutet nicht automatisch, dass der Entwurf verworfen werden muss.

Zunächst ist zu prüfen, ob die Fläche bauordnungsrechtlich tatsächlich als notwendiger Flur einzuordnen ist, welche Anforderungen gelten und ob eine alternative Lösung möglich ist. Je nach Gebäudekonzept können beispielsweise eine andere Erschließungsorganisation oder ein schlüssiges alternatives Brandschutzkonzept untersucht werden.

Entscheidend ist, dass die Lösung nicht allein gestalterisch begründet wird, sondern die Schutzziele des Brandschutzes nachvollziehbar berücksichtigt.

Beispiel 2: Der zweite Rettungsweg ist schwer umsetzbar

Im Bestand lässt sich ein zweiter baulicher Rettungsweg nur mit erheblichen Eingriffen in die Fassade oder die Gebäudestruktur herstellen.

Hier sollte zunächst geprüft werden, welche Anforderungen konkret gelten, ob eine Rettung über die Feuerwehr rechtlich und tatsächlich zulässig ist und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Eine alternative Lösung kann unter Umständen möglich sein. Sie muss jedoch zur Nutzung, zur Gebäudegeometrie, zur Personenzahl und zu den örtlichen Bedingungen passen. Eine bloße Annahme, die Feuerwehr werde im Notfall schon helfen können, reicht nicht aus.

Beispiel 3: Ein bestehendes Gebäude soll umgenutzt werden

Bei einer Nutzungsänderung treffen bestehende bauliche Gegebenheiten auf neue Anforderungen. Ein Treppenraum, eine Türanordnung oder die vorhandene Brandabschnittsbildung entsprechen möglicherweise nicht den Anforderungen, die für das neue Vorhaben maßgeblich sind.

Hier ist zunächst zu klären, welche Anforderungen für die konkrete Nutzungsänderung gelten und welche Bestandssituation rechtlich berücksichtigt werden kann. Erst danach lässt sich beurteilen, ob eine bauliche Anpassung erforderlich ist oder eine begründete Abweichung beziehungsweise alternative Lösung infrage kommt.

Gerade im Bestand ist eine frühzeitige Bestandsaufnahme deshalb besonders wichtig.

4. Eine Abweichung braucht mehr als eine gute Begründung

Ein häufiger Irrtum lautet: Wenn ich die Abweichung im Brandschutzkonzept ausreichend gut erkläre, wird sie schon genehmigt.

So einfach ist es nicht.

Eine belastbare Abweichungsbetrachtung muss zunächst die konkrete Anforderung benennen, von der abgewichen werden soll. Anschließend ist zu untersuchen, warum die geplante Lösung davon abweicht und wie die relevanten Schutzziele dennoch erreicht werden können.

Dazu gehören – abhängig vom Einzelfall – insbesondere:

  • Ausgangsanforderung: Welche bauordnungsrechtliche Vorschrift oder technische Anforderung ist betroffen?
  • Abweichung: Worin besteht die konkrete Abweichung der Planung?
  • Begründung: Warum wird die Anforderung nicht wie vorgesehen umgesetzt?
  • Kompensationsmaßnahmen: Welche Maßnahmen können mögliche Nachteile ausgleichen?
  • Gesamtbetrachtung: Ist die vorgeschlagene Lösung im Zusammenhang mit dem übrigen Brandschutzkonzept schlüssig?
  • Verfahren: Welche Zustimmung, Abweichungsentscheidung oder sonstige Beteiligung der zuständigen Stelle ist erforderlich?

Dabei gilt: Nicht jede Abweichung benötigt dieselben Nachweise oder dieselben Kompensationsmaßnahmen. Die Beurteilung hängt von der konkreten Vorschrift, dem jeweiligen Landesrecht und der baulichen Situation ab.

Eine Abweichung ist außerdem nicht allein deshalb zulässig, weil zusätzliche Maßnahmen vorgesehen werden. Diese müssen fachlich geeignet sein und die maßgeblichen rechtlichen Anforderungen erfüllen.

5. Was Architekten bei Abweichungen beachten sollten

Für Architekten ist vor allem wichtig, Abweichungen nicht isoliert als brandschutztechnisches Problem zu betrachten. Sie können unmittelbare Auswirkungen auf den Entwurf und die weitere Projektentwicklung haben.

Meine Empfehlung für die Planung:

1. Frühzeitig identifizieren. Prüfe bereits im Vorentwurf, ob Erschließung, Rettungswege, Nutzung und Gebäudestruktur voraussichtlich mit den maßgeblichen Anforderungen vereinbar sind.

2. Alternativen offenhalten. Entwickle bei kritischen Punkten nicht nur eine einzige Lösung. Häufig lassen sich mehrere Varianten mit unterschiedlichen Auswirkungen auf Gestaltung, Kosten und Brandschutz untersuchen.

3. Brandschutzplaner rechtzeitig einbinden. Je früher die Fragestellung gemeinsam untersucht wird, desto besser lassen sich Umplanungen und spätere Überraschungen vermeiden.

4. Entscheidungen dokumentieren. Halte fest, welche Varianten geprüft, welche Anforderungen identifiziert und welche Lösungen abgestimmt wurden.

5. Genehmigungsfähigkeit nicht voraussetzen. Eine fachlich plausible Lösung ist nicht automatisch genehmigt. Das erforderliche Verfahren und die Entscheidung der zuständigen Stelle müssen berücksichtigt werden.

6. Abweichungen können gute Architektur ermöglichen – wenn sie richtig geplant werden

Brandschutz und Architektur stehen nicht grundsätzlich im Widerspruch. Eine gute Brandschutzplanung bedeutet nicht, jede gestalterische Idee sofort zu verwerfen, sobald eine Vorschrift nicht unmittelbar zur Planung passt.

Sie bedeutet vielmehr, die Anforderungen zu verstehen, mögliche Konflikte frühzeitig zu erkennen und tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Manchmal ist eine Anpassung des Entwurfs die beste Lösung. In anderen Fällen kann eine alternative brandschutztechnische Lösung sinnvoll sein. Und manchmal zeigt die Prüfung, dass eine vermeintliche Abweichung gar keine ist, weil die betreffende Anforderung auf die konkrete Situation nicht zutrifft.

Entscheidend ist die fachliche Prüfung – nicht die Hoffnung, dass sich das Problem später schon lösen wird.

Fazit: Abweichungen gehören in die Planungsphase, nicht erst in die Genehmigungsphase

Wenn du als Architekt eine gestalterische oder funktionale Lösung umsetzen möchtest, die nicht unmittelbar den üblichen Brandschutzanforderungen entspricht, solltest du die Frage nach einer möglichen Abweichung frühzeitig stellen.

Das schafft Klarheit, bevor Grundrisse, Kosten und Termine feststehen. Es ermöglicht eine fundierte Variantenprüfung und verbessert die Abstimmung zwischen Architektur, Brandschutz und den weiteren Fachplanern.

Mein wichtigster Rat: Warte mit der Prüfung einer möglichen Abweichung nicht, bis der Entwurf fertig ist. Je früher du den Brandschutz einbeziehst, desto größer ist der Spielraum für eine gute Lösung.

Du planst ein Projekt, bei dem sich Architektur und Brandschutz scheinbar widersprechen? Dann lohnt es sich, die Situation frühzeitig gemeinsam zu prüfen – bevor aus einer offenen Frage ein teurer Planungsfehler wird.

Feuerwehrpläne: Ihre Sicherheit im Ernstfall – Was Sie wissen müssen

Ein gut durchdachter Feuerwehrplan ist nicht nur eine gesetzliche Vorschrift, sondern auch ein essenzieller Baustein für den Schutz von Leben und Sachwerten. Als Sachverständige unterstütze ich Sie bei der Erstellung professioneller Feuerwehrpläne, die auf die spezifischen Anforderungen Ihres Gebäudes abgestimmt sind. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum Feuerwehrpläne unerlässlich sind und welche Bestandteile sie enthalten.

Was ist ein Feuerwehrplan?

Ein Feuerwehrplan ist ein Dokument, das Einsatzkräften im Brandfall schnelle und klare Orientierung verschafft. Dieser Plan zeigt wichtige Gebäudestrukturen, Flucht- und Rettungswege, Brandbekämpfungseinrichtungen sowie Informationen über besondere Gefahrenquellen. Die Feuerwehr nutzt diesen Plan, um im Ernstfall gezielte Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Rettung durchzuführen.

Warum sind Feuerwehrpläne so wichtig?

Feuerwehrpläne sind weit mehr als eine Formalität – sie sind entscheidend für die effiziente und sichere Arbeit der Einsatzkräfte. Ein detaillierter und gut lesbarer Feuerwehrplan ermöglicht es, schnell auf Notfälle zu reagieren, Menschenleben zu retten und Sachschäden zu minimieren. Insbesondere in großen und komplexen Gebäuden wie Bürogebäuden, Schulen oder Produktionsstätten sind solche Pläne unerlässlich. In vielen Fällen sind Feuerwehrpläne gesetzlich vorgeschrieben und müssen regelmäßig aktualisiert werden, um ihre Funktionstüchtigkeit sicherzustellen.

Die wichtigsten Inhalte eines Feuerwehrplans

Feuerwehrpläne müssen klar und eindeutig gestaltet sein, um im Ernstfall ihre volle Wirksamkeit entfalten zu können. Zu den wesentlichen Bestandteilen gehören:

1. Grundriss mit wichtigen Gebäudestrukturen: Übersicht über die Architektur des Gebäudes, inklusive Türen, Wände und Zugänge.

2. Flucht- und Rettungswege: Darstellung der Wege, die im Notfall für die Evakuierung genutzt werden können.

3. Löschwasserversorgung und Brandbekämpfungseinrichtungen: Lokalisierung von Hydranten, Sprinkleranlagen und anderen Feuerlöscheinrichtungen.

4. Hinweise auf besondere Gefahren: Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen oder Bereichen, die besondere Sicherheitsvorkehrungen erfordern.

5. Anfahrtsmöglichkeiten und Sammelplätze: Lagepläne der Zufahrtswege und Sammelplätze für Einsatzkräfte und Evakuierte.

Diese Informationen werden in Zusammenarbeit mit Ihnen erarbeitet, um die spezifischen Anforderungen Ihres Objekts bestmöglich darzustellen.

Feuerwehrpläne erstellen: Was ich für Sie leisten kann

Mit meiner Erfahrung in der Brandschutzplanung und als Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz biete ich Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Feuerwehrpläne. Meine Leistungen umfassen die Bestandsaufnahme vor Ort, die Erstellung des Feuerwehrplans nach den gültigen Normen und Vorschriften sowie die fortlaufende Aktualisierung bei baulichen Veränderungen. Dabei halte ich mich strikt an die Vorgaben nach DIN 14095 und berücksichtige die spezifischen Anforderungen Ihrer Immobilie und Branche.

Mein Service für Ihre Sicherheit:

• Individuelle Planung: Jeder Feuerwehrplan ist einzigartig und auf die Anforderungen Ihres Gebäudes abgestimmt.

• Professionelle Umsetzung: Der Plan wird gemäß aktuellen Normen und unter Einhaltung der Brandschutzvorschriften erstellt.

• Regelmäßige Aktualisierung: Um sicherzustellen, dass der Plan stets auf dem neuesten Stand bleibt, biete ich Ihnen einen Wartungsservice an.

Welche Vorteile bringt Ihnen ein professioneller Feuerwehrplan?

Ein professioneller Feuerwehrplan bietet den Nutzern des Gebäudes grundsätzlich Sicherheit und Vertrauen. Zudem zeigt er, dass Sie Ihrer gesetzlichen Verantwortung nachkommen. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Sachverständigen spart Ihnen Zeit und gewährleistet, dass Ihr Plan allen behördlichen Anforderungen entspricht.

Jetzt anfragen – Lassen Sie uns Ihre Sicherheit optimieren!

Ein gut erstellter Feuerwehrplan kann Leben retten. Wenn Sie einen professionellen, normgerechten Feuerwehrplan für Ihr Gebäude benötigen, stehe ich Ihnen gerne als verlässliche Ansprechpartnerin zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie Sie Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung optimal schützen können.


Feuerwehrpläne – Die Sicherheit Ihres Unternehmens im Fokus

Ein Feuerwehrplan ist nicht nur eine Pflicht, sondern eine Notwendigkeit, um im Brandfall schnell und gezielt handeln zu können. Lassen Sie sich von mir dabei unterstützen, einen maßgeschneiderten Plan für Ihr Gebäude zu erstellen, der die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Besucher gewährleistet.

Wann benötige ich eine Brandschutzordnung?

Die Brandschutzordnung ist das zentrale Regelwerk für alle Aspekte des organisatorischen Brandschutzes in einem Betrieb. Sie regelt die Aufgaben der Akteure im Brandschutz und gibt Informationen, wie Brände zu vermeiden sind. Damit ist sie ein wichtiger Baustein im Hinblick auf eine rechtssichere Wahrnehmung der Unternehmerverantwortung und der Fürsorgepflicht.

Wie sehen die Bestandteile einer Brandschutzordnung aus?

Die Brandschutzordnung enthält Regelungen, wie sich Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebs im Brandfall verhalten sollten. Außerdem führt sie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden auf. Es gibt keine allgemeingültige Vorlage für eine Brandschutzordnung. Sie muss an die Gegebenheiten sowie die spezifischen Brandgefahren des Unternehmens bzw. des Gebäudes angepasst werden. Es gilt, besondere Auflagen aus Baugenehmigungsverfahren zu beachten und die Brandschutzordnung stets aktuell zu halten. D. h. spätestens alle zwei Jahre bzw. bei Nutzungsänderungen oder Umbauten sollte man sie aktualisieren.
 

DIN 14096 – Inhalte und Unterschiede der Teile A, B und C der Brandschutzordnung

Mit der DIN 14096 erhält man eine Vereinheitlichung bezüglich des Inhalts und Aufbaus einer Brandschutzordnung. Dieser Norm entsprechend gliedert sich die Brandschutzordnung in die Teile A, B und C.
Der Teil A richtet sich an alle Menschen, die in dem Gebäude sein können: zum Beispiel Mitarbeitende, Besucher, Gäste. In der Regel findet man diesen Teil der Brandschutzordnung als Aushang: ein DIN A4-Blatt in Hochformat mit einem roten Rahmen. Es regelt das Verhalten im Brandfall und stellt eine Ergänzung zum Flucht- und Rettungsplan dar. Die Handlungsanweisungen sind kurz, knapp und präzise. Es handelt sich um Mindestanforderungen, die alle Arbeitnehmer im Brandfall und in der Brandverhütung beachten müssen.

Konkret wird das geforderte Verhalten wie folgt beschrieben:

  • Im Brandfall Ruhe bewahren
  • Brand bei der Feuerwehr melden
  • Wenn möglich, den Brand mithilfe eines Feuerlöschers löschen
  • Gefährdete Personen warnen
  • Alle Türen schließen

Teil B ist spezifisch. Er richtet sich insbesondere an alle intern im Unternehmen Beschäftigten, an Personen also, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten. Laut DIN 14096 sind folgende Punkte zur berücksichtigen:

  • Brandverhütung
  • Flucht- und Rettungswege
  • Verhalten zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung
  • Melde- und Löscheinrichtungen
  • Verhalten im Brandfall
  • Melden eines Brandes
  • Alarmvorrichtungen
  • Verhaltensweisen, um sich selbst in Sicherheit zu bringen
  • Löschversuche

Im Teil C geht es primär um die Brandprävention. Dieser Teil der Brandschutzordnung richtet sich gezielt an Mitarbeitende mit besonderen Brandschutzaufgaben. Zielgruppe sind also beispielsweise Brandschutzhelfer, Brandschutzbeauftragte, auch Sicherheitsinspektoren. Hier werden die vom Gesetzgeber geforderten Maßnahmen aufgeführt, um einen Brand zu verhindern.
Im Einzelnen sollten folgende Inhalte berücksichtigt werden:

  • Maßnahmen zur Brandverhütung
  • Alarmierung und Meldung
  • Sicherheitsmaßnahmen für alle Menschen, die sich im Gebäude aufhalten
  • Maßnahmen zur Löschung eines Brandes
  • Vorbereitung und Unterstützung des Feuerwehreinsatzes
  • Nachsorge

Ist es Pflicht, eine Brandschutzordnung zu erstellen?

Es gibt keine bundesweite einheitliche Regelung. Die meisten Belange rund um die Brandschutzordnung beruhen auf länderrechtlichen Vorgaben. Unternehmen haben jedoch gemäß § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten. Dementsprechend müssen sie Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit und das Leben ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Schutzpflichten gibt auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vor sowie §3 der Arbeitsstättenverordnung.

Ebenfalls länderspezifisch sind die baurechtlichen Vorschriften, allen voran für Sonderbauten, also Hochhäuser, Krankenhäuser, Industriebauten. Des Weiteren existieren Vorgaben aus Bau- und Gewerbegenehmigungen. Wir haben somit einerseits die Flucht- und Rettungswegplanregelung aus dem Arbeitsschutzrecht und andererseits die Brandschutzordnung aus dem Baurecht. Beide bedingen sich.

Die Bundesländer fordern die Erstellung einer Brandschutzordnung in jedem Fall dann auch von Unternehmen, wenn deren Mitarbeiter Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Im Rahmen der Brandprävention, aber auch in punkto Menschenrettung, stellt sie also ein wichtiges Instrument dar. Unternehmer, die sie nicht erstellen, setzen sich im Brandfall dem Vorwurf aus, nicht alle Möglichkeiten der Prävention genutzt zu haben.

Wer darf die einzelnen Teile der Brandschutzordnung erstellen?

Für die Erstellung der Brandschutzordnung ist grundsätzlich der Unternehmer zuständig. Sofern die nötige Fachkompetenz nicht vorhanden ist, muss er diese Aufgabe an fachkundige Personen delegieren. Jede fachkundige Person hat die Berechtigung, eine Brandschutzordnung zu erstellen. Als fachkundige Personen gelten diejenigen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, ihrer Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeiten die ihr übertragenen Prüfungen sachgerecht durchführen und mögliche Gefahren erkennen und beurteilen können, wie zum Beispiel Brandschutzbeauftragte. 

Was sollte im Rahmen der Brandschutzordnung beachtet werden?

Die Brandschutzordnung sollte spätestens alle zwei Jahre aktualisiert werden. Es kann beispielsweise vorkommen, dass die verwendeten Piktogramme sich geändert haben und somit die Dokumente neu erstellt werden müssen. Dementsprechend angepasst werden müssen dann auch die Flucht- und Rettungspläne. Die verwendeten Symbole sollten einheitlich sein.

Der bauliche Brandschutz – Planung und Ausführung

„Die beste Brandschutzplanung führt nicht zum Ziel , wenn die praktische Umsetzung mangelhaft ist. Auf der anderen Seite kann eine schlechte (Brandschutz)-planung nur zu schlechten Ergebnissen am Bau führen.“

Mona Nicinska

Vorbeugender baulicher Brandschutz beginnt, wie sich vermuten lässt, nicht erst im Brandfall. Unser Fokus beim vorbeugenden Brandschutz liegt darauf, die Entstehung eines Feuers im Voraus weitgehend zu verhindern. Kommt es doch zum Ernstfall, muss die Ausbreitung von Feuer und Rauch durch Leitungen oder andere Öffnungen und Durchgänge möglichst abgewendet werden. Auf diese Weise sichern wir Fluchtwege, retten Menschenleben und können Sachschäden minimieren. Im baulichen Brandschutz geht es häufig um Materialien, Baustoffe und Feuerwiderstand, weniger um Brandbekämpfung.

Alle Maßnahmen des Brandschutzes, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder der Änderung von baulichen Anlagen getroffen werden, zählen also zum „Baulichen Brandschutz”. Der bauliche Brandschutz wird in der Regel von Architekten und Ingenieuren geplant.

Wer regelt in Deutschland den baulichen Brandschutz?

Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz sind insbesondere in den Landesbauordnungen und der Musterbauordnung geregelt. Da bauen Ländersache ist, sind die Bauordnungen des jew. Bundeslandes zu beachten. Daneben gibt es für Sonderbauten wie Verkaufsstätten oder Versammlungsstätten sog. Sonderbauverordnungen, -richtlinien, Handlungsempfehlungen und Ähnliches.

In Deutschland und in Europa werden außerdem alle betroffenen Bauteile und Baustoffe in der DIN EN 13501 geregelt. Für den Stahlbetonbau gilt die DIN EN 1992-1-2 und für den Stahlbau die DIN EN 1993-1-2. In der DIN EN 1995-1-2 befinden sich die Regelungen für den Holzbau. Der bautechnische Brandschutz in Industriebauten wird durch die DIN 18230 geregelt. In der DIN 4102 wird das Brandverhalten von allen Bauteilen und Baustoffen beschrieben. Die verschiedenen Bauteile werden im Hinblick auf ihre Feuerwiderstandsfähigkeit kategorisiert und in diverse Brandschutzklassen eingeteilt.

1. Brandschutz in der Planungsphase

Der konstruktive Brandschutz folgt IMMER der Brandschutzplanung. Deshalb ist es sehr wichtig, dass jede Planung auch „zu Ende gedacht“ wird! Eine korrekte Ausführung kann nur dann wirtschaftlich umgesetzt werden, wenn eine korrekte brandschutztechnische Planung stattfindet. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Architekten und Ingenieure den Brandschutz bereits in der Planungsphase einbinden und korrekt planen. Nur so kann eine brandschutztechnische korrekte Ausführung gewährleistet werden.

Zuständig für den vorbeugenden Brandschutz in Gebäuden ist der Architekt oder Ingenieur bzw. Nachweisberechtigte für vorbeugenden Brandschutz. Architekt und Ingenieur müssen alle erforderlichen Maßnahmen treffen, die zur Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlich sind.

Welche Aspekte muss der bauliche Brandschutz berücksichtigen?

Bei den baulichen Maßnahmen müssen hauptsächlich folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • das Brandverhalten von Baustoffen.
  • der Feuerwiderstand der Bauteile.
  • die Aufteilung eines Gebäudes in verschiedene Brandabschnitte durch Wände und Schutztüren.
  • die Planung der Flucht- und Rettungswege
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Brandschutztipps, die Du schon bei der Planung beachten kannst:

Wenn Du gerade eine Projekt planst oder einen Wettbewerb bearbeitest, ist es von Vorteil, wenn der Brandschutz in dieser Phase schon korrekt geplant wird. So werden nicht nur Kosten, sondern auch Zeit und Nerven gespart.

5 Beispiele, die Du schon bei der Planung beachten kannst:

  1. die äußere Erschließung des Gebäudes mit Löschwasser
  2. die Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr,
  3. die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände,
  4. die Abstände zu Nachbargebäuden um eine Brandweiterleitung zu verhindern
  5. die Flucht- und Rettungswege für flüchtende Personen und Einsatzkräfte

Nicht immer sind alle Kriterien oder Regelungen bekannt, die bei der Planung bereits beachtet werden können. Aus diesem Grund habe ich auch das Online-Büro eröffnet. Hier haben Planer/innen die Möglichkeit, sich bereits während der Planungs- oder Wettbewerbsphase einfach über den Brandschutz beraten zu lassen. So steht auch schon die Planung auf einem brandschutztechnischen SICHEREN Fundament. Informieren Sie sich gerne über mein „Online-Büro„.

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2. Brandschutz in der Praxis – Die Ausführung

Der konstruktive Brandschutz stützt sich auf zwei Säulen:

  • tragende Bauteile (Standsicherheit im Brandfall)
  • raumabschließende Bauteile ( Abschottungsprinzip)

Jede brandschutztechnische Konstruktion ist nur so gut, wie sein schwächstes Teil. In der Praxis sind es deshalb auch meist die Details zwischen den Bauteilen oder der Anschluss der Bauteile, wo das Feuer im Brandfall seinen Angriffspunkt findet.

Viele Schwachpunkte in der Ausführung entstehen durch falschen Einbau oder Zusammenbau von Bauteilen. Hier sind vor allem auch Randbedingungen an anschließende Bauteile zu beachten.

Wer darf den baulichen Brandschutz ausführen?

Zum baulichen Brandschutz zählen unter anderem Brandabschottungen und diese müssen von einem qualifizierten Fachbetrieb oder von einem Spezialisten durchgeführt werden. Nicht jeder Handwerksbetrieb darf den Brandschutz ausführen! Der Brandschutz stellt keine eigenständige handwerkliche bzw. bautechnische Arbeit dar. Aus diesem Grund übernehmen viele Unternehmen die notwendigen Arbeiten für den baulichen Brandschutz zusätzlich zu ihrem Kerngeschäft. Zu den Betrieben, die den Brandschutz ausführen dürfen, zählen Heizungs- und Lüftungstechniker, Elektro- und Datentechniker und Trockenbauer. Der jeweilige Betrieb muss sich natürlich mit allen erforderlichen Maßnahmen auskennen und über die nötige Erfahrung besitzen. Im Schadensfall muss der Betreiber eine sachgerechte Ausführung aller vom Gesetz vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen und eine regelmäßige Instandhaltung nachweisen können. Wurde der bauliche Brandschutz nicht sachgemäß oder professionell ausgeführt, dann muss der Betreiber mit hohen Geldbußen rechnen.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Planung haben:

Buchen Sie sich einfach Ihren Online-Termin. Sie finden den Terminkalender im Menue unter „Online-Büro„. Ich freue mich auf Sie!


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Der 2. Rettungsweg

Mit den Rettungswegen sollen zwei in der Bauordnung definierte Schutzziele zum Brandschutz erreicht werden:
1. im Brandfall die Rettung von Menschen und Tieren
2. wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen
Der Begriff der Rettung beinhaltet aber auch die Selbsthilfe (Flucht).

Aufgrund dieser Schutzzieldefinition stellt die Bauordnung Anforderungen an die Anzahl und die Beschaffenheit der Wege aus einem Gebäude ins Freie, eben die Rettungswege. Gleichzeitig stellen diese sichere Ausgänge auch sichere Zugänge dar, die die Feuerwehr für wirksame Löscharbeiten benötigt. Aus diesem Grund gibt es auch Anforderungen an die Rettungswege bezüglich Anzahl und Beschaffenheit.

Bei der Planung der Rettungswege muss neben dem ersten baulichen Rettungsweg auch ein zweiter Rettungsweg vorhanden sein. Grundsätzlich lassen die Landesbauordnungen beim zweiten Rettungsweg anstatt einer baulichen Lösung auch die Ausbildung einer durch die Feuerwehr anleiterbaren Stelle zu.

Ist ein 2. Rettungsweg auch im privaten Wohnungsbau zwingend notwendig? Wenn z.B. der Dachboden ausgebaut wird und dort ein Aufenthaltsraum entsteht?“

Der erste Rettungsweg wird IMMER baulich sicher gestellt, sprich der Bewohner kann sich über die Treppe ins Freie retten. Im privaten Wohnungsbau ist selten ein zweiter baulicher Rettungsweg (also noch eine Treppe) vorhanden. Aber was ist, wenn Flur und Tür durch Feuer und Rauch versperrt sind? Es MUSS ein zweiter Rettungsweg da sein, den auch die Feuerwehr zur Brandbekämpfung nutzen kann…

Alternativ kann der Einstieg über die Feuerwehrleiter auf dem zweiten Rettungsweg erfolgen. Die Bewohner werden dann über eine Feuerwehrleiter evakuiert.

Welche Häuser brauchen einen 2. RW?
Dies ist in den Landesbauordnungen geregelt und daher regional unterschiedlich. Laut Bauordnung MUSS jedes Gebäude, das über Aufenthaltsräume verfügt, mehr als nur einen Rettungsweg haben (wenn nicht ein Sicherheitstreppenraum vorhanden ist). Das trifft also auch auf Einfamilienhäuser zu.

Muss es eine Treppe oder Leiter sein?
In Ein- oder Zweifamilienhäusern, aber auch in Mehrfamilienhäusern werden in der Regel Fenster, Dachfenster oder Balkone als zweite Rettungswege geplant. Bei größeren Gebäuden werden auch Außentreppen geplant.

Die Einschränkungen des 2. Rettungsweges

Grundsätzlich lassen die Landesbauordnungen beim zweiten Rettungsweg anstatt einer baulichen Lösung auch die Ausbildung einer durch die Feuerwehr anleiterbaren Stelle zu. Hier gibt es aber einige Einschränkungen:

1. Die Gebäudehöhe

Der Gesetzgeber stützt sich auf 2 Leitertypen der Feuerwehren:

  • Die 4-teilige Steckleiter
  • Die Drehleiter (bzw. Hubrettungsfahrzeug)

Diese Leitern können jeweils nur eine bestimmte Höhe des Gebäudes abdecken (nicht identisch mit der Gebäudeklasse!). TIPP: Gebäudehöhen mit Feuerwehr abklären ( Einsatzmittel der örtlichen FW entscheidend. Kann eine Drehleiter zur Verfügung gestellt werden?)


2. Der Zugang zum Gebäude

Basis für die Planung der direkten Zugänge ist die im jew. Bundesland eingeführte technische Regel, z.B. Muster-Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr.

TIPP: Bauordnungen gehen von einer DIREKTEN Anleitermöglichkeit aus. Zwischenebenen (wie niedrige Dächer) bedarf immer einer Abstimmung


3. Die Fenstergröße

Fenster die Bestandteil eines 2. Rettungsweges sind müssen im Lichten folgende Maße aufweisen: 0,90m x 1,20m (nicht höher als 1,20m über Fußbodenoberkante angeordnet)

TIPP: Hier handelt es sich um lichte Fertigmaße

Achtung: Bayern hat andere Fenstergrößen laut Bauordnung: 0,60m x 1,00m


4. Der Dachraum

Liegen Fenster zum Anleitern in Dachschrägen oder Dachaufbauten, so darf die Unterkante oder ein davor liegender Austritt von der Traufkante horizontal gemessen nicht mehr als 1m entfernt sein.

TIPP: Maximalabstand zwischen Traufe und Fenster in der Dachschräge einhalten


5. Die Nutzung

Die Rettung über Leitern ist begrenzt:

  • erhebliche Zeitspanne , bis Personen über Leitern in Sicherheit sind
  • bestimmte Personengruppen können nur schwer oder zeitlich verzögert gerettet werden

TIPP: Bereits bei der Planung mit Nutzung , Personengruppe und Ausstattung der Feuerwehr beschäftigen! Besteht Bedenken hinsichtlich der Rettung über Leitern?


6. Die Feuerwehrflächen

Für das Anleitern sind entsprechende Flächen und Zugänge bzw. Zufahrten erforderlich. Dies ist abhängig von der Ausstattung der Feuerwehr. (Hubrettungsfahrzeug oder tragbare Leiter)

TIPP: Lage der Fenster abhängig von Einsatz der Leitern. Rechtsgrundlage des jew. Bundeslandes beachten.

Was beinhaltet die Online-Brandschutz-Beratung?

In meinem „Online-Büro“ berate ich Planerinnen und Planer über alle Leistungsphasen ganz individuell zum Thema vorbeugenden baulichen Brandschutz schon ab der ersten Planungsphase.

Für wen ist die Online-Brandschutz-Beratung geeignet?

Der konstruktive Brandschutz folgt der Brandschutzplanung, die sich aus den bauordnungsrechtlichen Anforderungen oder anderen Schutzzielen ableitet – jede Brandschutzplanung muss also auch in der Praxis technisch umsetzbar sein.

Typischerweise werden Entwurfsplanung und (Brandschutz)-planung in der Regel vom Entwurfsverfasser parallel erstellt. Die beste Brandschutzplanung führt aber nicht zum Ziel, wenn die praktische Umsetzung mangelhaft ist. Andererseits kann eine mangelhafte Planung auch nur zu mangelhaften Ergebnissen am Bau führen. Deshalb ist es wichtig, dass sich ein Planer, wenn er selbst nicht genügend Wissen hat, fachliche Hilfe holt und beraten lässt.

Leider ist es jedoch oft so, dass der Brandschutz aus Unwissenheit falsch oder schlecht geplant ist. Der Brandschutz wird oft zu spät in die Planung oder auch den Wettbewerb. eingearbeitet, dies führt nicht wenige Male zu intensiven Ertüchtigungsmaßnahmen.

Fühlen Sie sich hier angesprochen, halte ich eine Beratung für sinnvoll.

Der Ablauf der Online-Beratung

Im ersten Schritt findet eine gründliche brandschutztechnische Beratung ihres Projektes statt. Dies benötigt vor allem eines: Zeit. Sie vereinbaren hierzu einen Termin zur Online-Erstberatung. Damit Sie aber dies Zeit der Überprüfung sinnvoll nutzen können, schicken Sie mir die für die Beurteilung relevanten Pläne vor dem Termin zu. Nun wird ihr Projekt auf Herz und Nieren geprüft. Hierbei werden immer folgende für die Planung und spätere Ausführung wichtigen Sachverhalte überprüft:

Anordnung und Ausdehnung der Gebäude

Rettungswege

Brandabschnitte

Brandwände

bauliche Voraussetzungen

Flächen für die Feuerwehr

Bei bestimmten Fragen können auch weitere Sachverhalte überprüft werden.

In unserem gemeinsamen Online-Gespräch gehen wir gemeinsam auf ihre Fragen, die o.g. Sachverhalte ein und besprechen ggf. noch weitere anfallende Problempunkte. Nach dem Gespräch erhalten Sie von mir (wenn gewünscht) eine schriftliche Zusammenfassung aller Problempunkte mit Lösungsansätzen sowie Hinweisen zu den jeweils gültigen Regelwerken.

Unabhängig von der Erstellung eines vollständigen Brandschutzkonzeptes bieten wir daher eine brandschutztechnische Online-Fachberatung in allen Entwurfs- bzw. Leistungsphasen an, so dass Ihre präsentierten Entwürfe oder Wettbewerbsbeiträge auch brandschutztechnisch auf einem sicheren Fundament stehen.

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Fazit

Ich möchte Sie dabei unterstützen, sich schon während der Planungsphase so früh wie möglich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. So wird nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven gespart. Die nachträgliche bzw. späte Einarbeitung brandschutztechnischer Anforderungen kann zu erheblichen Änderungen oder Einschränkungen des Entwurfs führen. Unabhängig von der Erstellung eines vollständigen Brandschutzkonzeptes bieten wir daher eine brandschutztechnische Fachberatung in allen Entwurfs- bzw. Leistungsphasen an, so dass Ihre präsentierten Entwürfe oder Wettbewerbsbeiträge auch brandschutztechnisch auf einem sicheren Fundament stehen. Aus diesem Grund finden Sie hier auch ein fundiertes Angebot an Beratungen und Hilfen- von Architekten für Architekten.

In der Online-Beratung nehmen wir uns genausoviel Zeit, wie wenn Sie bei mir vor Ort wären. Eine Fernberatung im Brandschutz ist sehr gut online möglich. Das Gespräch verläuft über Zoom, Sie brauchen keinerlei technische Vorkenntnisse. Das erledige alles ich für Sie.

Buchen Sie sich einfach Ihren Online-Termin. Sie finden den Terminkalender im Menue unter „Online-Büro„. Ich freue mich auf Sie!


ERSTBERATUNG ONLINE

Ihre ausführliche brandschutztechnische Erstberatung zu Ihrer Planung

45 min


Brandschutz in der Planung-Ein notwendiges Übel?

Wenn man die Baubranche der letzten Jahre betrachtet, stellt man fest, dass innerhalb dieser Zeit die Bauzeit stets gesunken ist. Durch den Einsatz neuer Materialien und Verfahren gelingt es in zunehmenden Maße in immer kürzer Zeit zu bauen – was auf der einen Seite erfreulich. Jedoch sollte man nicht nur die Dauer, sondern auch die Ausführungsqualität betrachtet. Insbesondere gilt zu verhindern, dass die typischen Fehler im Brandschutz durch Zeitdruck und Unwissenheit bereits in der Planungsphase entstehen.

Wissen macht den Unterschied: Ein Architekt muss den Brandschutz von ANFANG an mit einbeziehen- und das funktioniert nur, wenn ein fundiertes Grundwissen vorhanden ist. Bei der Planung und Ausführung eines Objektes müssen Sie den Brandschutz mit einbeziehen. Sonst laufen Sie Gefahr, dass andere entscheiden, welche Ertüchtigungsmaßnahmen im Nachhinein zu ergreifen sind. Deshalb ist wichtig: Die Grundlagen des Brandschutzes in der Planung und Ausführung zu kennen. Dabei haben Sie zu Beginn eines Projektes noch einen größeren Handlungsspielraum.

Heutzutage Architekt/in zu sein, heißt vor allem: selbst aktiv werden! Warum? In den letzten Jahren war Brandschutz während kaum ein Thema. Das Wissen konnte man sich höchstens in einschlägigen Fortbildungen stundenweise selbst beibringen. Dieses Wissen reicht für den Berufsalltag kaum aus. Wo liegt jetzt das Problem? Neuste Gerichtsurteilen zufolge, MUSS ein Architekt den Brandschutz beachten. Also auch, wenn er theoretisch keinerlei Wissen hat. Dies bedeutet also: Haftung auch bei Unwissen!

Liegt bereits eine falsche brandschutztechnische Planung vor, lässt es sich kaum vermeiden, dass auch in der Ausführung Fehler gemacht werden. Deshalb bietet die Online-Brandschutz-Beratung eine gute Möglichkeit, sich kompetent über alle Leistungsphasen hinweg über den Brandschutz beraten zu lassen.

Daraus resultiert eine deutliche Steigerung der Bauqualität und vor allem SICHERHEIT: Insofern hat die Online-Brandschutz-Beratung nicht nur eine Bedeutung für die Zeit der Sicherheit sondern ganz klar auch einen präventiven Nutzen.

Hier finden Sie mehr Informationen zur Online-Brandschutz-Beratung. Informieren Sie sich gerne!

Brandschutz auf der Baustelle

Architekten wissen: Auf einer Baustelle gleicht kein Tag dem anderen.

Die Phasen der Baustellen ändern sich täglich und mit ihnen die Umgebung. Befindet sich der Bau noch in der Rohbauphase ist ein Brandrisiko relativ gering. Mit dem Fortschreiten des Bauwerkes und vermehrte Benutzung von Rohstoffen durch den Innenausbau steigt das Brandrisiko jedoch massiv an. Zudem sind mehr Handwerker vor Ort, es wird mehr Material auf der Baustelle gelagert und oftmals feuergefährliche Arbeiten auch in den Innenräumen durchgeführt. Wichtig ist hierbei, dass auch die Architekt/innen mit zunehmendem Baufortschritt aufmerksamer werden, denn der Brandschutz ist im besten Falle flexibel an die Baustelle anzupassen.

FLUCHT- UND RETTUNGSWEGE

Auf der Baustelle kann es schnell zum Durcheinander kommen. Baumaterialen und Maschinen werden nicht richtig aufgeräumt oder gelagert. Schnell kommt es dazu, dass Flucht- und Rettungswege, sowie Feuerwehreinfahrten zugestellt sind. Wege sind freizuhalten! Kommt es während der Bauphase zu einem Brand, muss sichergestellt sein, dass alle im Brandfall anwesenden Personen die Baustelle unverzüglich verlassen können.

WELCHE BRANDRISIKEN BEFINDEN SICH AUF EINER BAUSTELLE?

#Brandstiftung

Ein großes und immer noch präsentes Problem ist Brandstiftung. Deshalb ist es notwendig die Baustelle vor unbefugtem Eintritt zu sichern beispielsweise durch einen Bauzaun.

#Baumaterialien

Ein weiteres Brandrisiko verbirgt sich in den Baumaterialien, da diese leicht entzündbar sind. Deshalb muss man diese gesondert lagern. Brennbare Stoffe beispielsweise die Fassadendämmerung muss man mindestens 5 Meter entfernt vom entstehenden Gebäude lagern. Gleiches gilt für brennbare Abfälle und Schutt. Empfehlenswert ist es diese in feuerbeständige und abschließbare Container aufzubewahren, um das Brandrisiko zusätzlich zu minimieren. Dazu sollte man in regelmäßigen und kurzen Abständen Bauabfall und -schutt entsorgen lassen. 

#Menschliches Fehlverhalten

Menschliches Fehlverhalten kann schnell zu einem Brand auf der Baustelle führen. Darunter fallen auch Raucherunfälle. Eine Unachtsamkeit durch die Zigarette löst schnell einen Brand aus. Daher sollte man ein generelles Rauchverbot auf der Baustelle festlegen.

Werden Arbeiten mit erhöhter Brandgefahr durchgeführt z.B. Trennen, Schweißen, Brennen, Löten, Flammarbeiten und Farbspritzen besteht oft auch ein erhöhtes Brandrisiko. Für jedes benutze Arbeitsmittel muss ein Feuerlöscher bereitgestellt werden. Dieser muss mindestens 6 Löschmitteleinheiten umfassen. 

FAZIT

Von Anfang an sollte darauf geachtet werden, dass alle Handwerker Materialien und Maschinen nach der Benutzung aufräumen und diese auf festen Lagerflächen lagern. Ebenso ist  eine regelmäßige Überprüfung der Brandschutzmaßnahmen notwendig. Da sich die Baustelle immer wieder verändert und somit auch die Brandgefahren. Ein angepasster Brandschutz ist immer noch beste Brandschutz!